ART DER THERAPIE
Tiefenpsychologisch fundierte Psychotherapie für Kinder und Jugendliche
Die Psychotherapie behandelt psychische und emotionale Störungen. Beim tiefenpsychologischen Ansatz gehen wir davon aus, dass diese Störungen häufig auf unbewusste Ursachen zurückzuführen sind. Die Symptome sind individuelle – meistens unbewusste – Versuche des Kindes oder des Jugendlichen auf eigene, innere Konflikte aufmerksam zu machen.
Im geschützten Rahmen der psychotherapeutischen Behandlung sollen die unbewussten Konflikte bearbeitet werden. Dies gelingt durch ein zuverlässiges, stabiles Beziehungsangebot, das die Herstellung einer Vertrauensbeziehung ermöglicht. Das Kind oder der Jugendliche soll in Spielsituationen oder Behandlungsgesprächen die Möglichkeit erhalten, seine inneren Konflikte und Empfindungen wie Wut, Trauer, Zorn und Ängste, aber auch Anlehnungs- oder Autonomiewünsche zum Ausdruck zu bringen oder in Worte zu fassen.
In der Regel – je nach Alter der Patienten – werden die Eltern/Bezugspersonen in die Therapie mit eingebunden.
ZUGANG
Das Behandlungsangebot steht neben gesetzlich Versicherten auch Privatpatienten und Selbstzahlern offen. In der Praxis behandle ich Kinder, Jugendliche und junge Erwachsene bis 21 Jahren.
Für eine Psychotherapie ist keine Überweisung notwendig. Sie können unter der angegebenen Telefonnummer direkt mit mir einen Termin für ein Erstgespräch vereinbaren. Zu diesem 50-minütigen Gespräch müssen Sie lediglich die Krankenversicherungskarte Ihres Kindes mitbringen.
KOSTEN
Die gesetzlichen Krankenkassen bezahlen die Kosten einer Kinder- und Jugendlichenpsychotherapie. Hierfür ist ein Antrag notwendig, den alle Sorgeberechtigten bei Kindern unter 15 Jahren unterschreiben müssen. Jugendliche ab 15 Jahren können die Psychotherapie selbstständig bei der Krankenkasse beantragen – also den Antrag selbst unterschreiben.
Bei Privatkassen werden in der Regel Teile der Krankenbehandlung oder die vollständige Therapie übernommen. Dabei kommt es auf Ihre individuellen Versicherungsbedingungen an. Bitte setzen Sie sich hierfür vor dem Erstgespräch mit Ihrer Kasse in Verbindung und klären Sie Ihren Versicherungsrahmen. Bei der privaten Krankenversicherung und der Beihilfeversicherung kann nur der Hauptversicherte den Antrag auf Übernahme der Kosten stellen.